Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zu diesem Punkt ist Herr Lux vom Planungsbüro Lux anwesend. Herr Lux stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation die Vorplanungen zu dem neuen Baugebiet vor. Das Baugebiet umfasst ca. 4 ha. Der Erschließungsvorschlag sieht 50 Bauplätze in einer Größe von 620 bis 750 m² vor. Die Erschließung erfolgt von der Norder Straße über eine Ringstraße. Es ist eine fußläufige Verbindung über den Ostfrieslandwanderweg zur Innenstadt über die Marienkamper Straße vorgesehen. Die vorhandenen Wallanlagen sind zu erhalten bzw. bei einer Entfernung im mittleren Bereich des Baugebietes sind diese an anderer Stelle neu aufzusetzen oder abzulösen.


Bzgl. der Oberflächenentwässerung wurden zwei Varianten untersucht. Diese sind Stauraumkanal und Regenrückhaltebecken. Bei einem Stauraumkanal wird das erforderliche Rückhaltevolumen innerhalb des geplanten Regenwasserkanalnetzes zurückgehalten. Diese Variante der Rückhaltung wird in der Regel innerhalb von Gebieten geplant, in denen ein Rückhaltebecken aufgrund von nicht zur Verfügung stehenden Flächen nicht umgesetzt werden kann. Vorteil dieser Variante ist es, dass keine Netto-Baulandflächen für die Errichtung eines Beckens verloren gehen. Im Verhältnis zu einem Erdbecken sind Stauraumkanäle wesentlich teurer als naturnahe Erdbecken. Der Landkreis empfiehlt aus Kostengesichtspunkten von dieser Form der Rückhaltung Abstand zu nehmen. Der Bau eines Rückhaltebeckens wird deshalb favorisiert. Das anfallende Oberflächenwasser wird über Regenwasserkanäle gesammelt und in ein naturnahes Erdbecken geleitet. Von dort wird es über eine Drosseleinrichtung in den angrenzenden Vorfluter abgegeben. Aus ökologischer Sicht empfiehlt es sich, ein Becken mit einem Dauerstau einzurichten.


Ein Lärmschutzwall entlang der Norderstraße wird aufgrund der Lärmwerte nicht für erforderlich gehalten.


StD Buß berichtet, dass zwei Privateigentümer die Einbeziehung von Grundstücken bzw. Grundstücksteilen in den Geltungsbereich des Baugebietes beantragt haben. Hierüber muss noch entschieden werden. Herr Lux wird beauftragt bis zur nächsen Bauausschusssitzung die Einbeziehung dieser Flächen zu prüfen. RM Uwe Janßen regt in diesem Zusammenhang an, dass Mehrkosten nicht zu Lasten der zukünftigen Grundstückseigentümer gehen dürfen.


Bzgl. der Kompensation ist es schwierig zusammenhängende Flächen zu beschaffen. Seitens der Ausschussmitglieder wird deshalb vorgeschlagen, die Möglichkeit einer Ersatzgeldzahlung zu prüfen. Herr Lux wird weiterhin beauftragt zu prüfen, inwieweit der Energieverbrauch der künftigen Hauseigentümer durch geeignete Maßnahmen (Blockheizkraftwerke usw.) gesenkt werden kann.