Beschluss: zur Kenntnis genommen

StD Buß berichtet, dass eine Bauvoranfrage für den Bau eines Hauses mit drei Wohneinheiten an der Carl-Gittermann-Straße vorliegt. Am 01.03.2012 fand aus diesem Grunde eine Ortsbesichtigung des Bauausschusses statt. Die Bauvoranfrage wurde daraufhin mit negativer Stellungnahme zum Landkreis weitergegeben. Der Bereich Carl-Gittermann-Straße ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil nach § 34 BauGB, wobei hier das Einfügungsgebot maßgebend ist. Es handelt sich in diesem Bereich um schmale und tiefe Grundstücke (sog. Handtuchgrundstücke). In den 50er- und 60er-Jahren dienten diese rückwärtigen Grundstücke als Gemüsegarten. Eine Nachverdichtung über eine Bebauung in zweiter Reihe erfordert eine Bauleitplanung (Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Stadt). Nach kurzer Diskussion sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass hier nur eine Gesamtlösung, d. h. Einbeziehung sämtlicher Grundstücke in dem Bereich, erfolgen kann. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt sämtliche Grundstückseigentümer im Bereich Carl-Gittermann-Straße anzuschreiben und nachzufragen, ob eine Bebauung des rückwärtigen Bereiches gewünscht wird. Als zweiten Schritt soll über eine Erschließung der Grundstücke verhandelt werden. Falls hier eine positive Resonanz vorhanden ist, kann man dieses Modell der Verdichtung auch übertragen auf andere Bereiche der Stadt Esens.