Beschlussvorschlag:
1. |
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 C „Theodor-Thomas-Straße / Neustädter Straße” (Vorhaben- und Erschließungsplan) wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
2. |
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 C die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen. |
3. |
Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Bauherr zu tragen. |
FBL Horst erläutert die Sitzungsvorlage.
Auf Nachfragen von RM Janßen zur gewünschten zügigen Umsetzung des Projektes wird auf Details in dem zu überarbeitenden Durchführungsvertrag mit dem Investor verwiesen.