Beschluss: einstimmig beschlossen

StD Buß erläutert, dass bezgl. der Altenwohnungen die Auftragsvergabe noch nicht abgeschlossen ist. Die Auftragsvergabe ist als nichtöffentlich einzustufen. Im Übrigen können sonst alle Angelegenheiten in Sachen städtischer Altenwohnungen unter Einbeziehung der Öffentlichkeit beraten werden. Der Antrag wird einstimmig befürwortet.