Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Die Stadt verlangt gegenüber seinen Auftragnehmern NWP sowie der bauausführenden Firma Herfeld eine Sanierung der Straße „Am Hafen“ auf Grundlage des Sanierungsvorschlages vom Grundbaulabor Bremen.



FBL Horst erläutert die Sitzungsvorlage.


RM Saathoff lobt das eindeutige Gutachten mit der Behebungsempfehlung und sieht hier­bei Mängel in der Planung und Ausführung.


RM Nerschbach geht detailliert auf das Gutachten ein:

Seite 5, Punkt 2.4, Baumaßnahme:

Hier werden fehlende Angaben über den Busverkehr moniert.

Seite 6, Punkt 3.430, Klinkerpflaster, Anmerkung:

Anmerkung zu hochkant verlegten Klinkern im Gutachten: „Es fehlt in der Ausschreibung eine Angabe über das Bettungsmaterial, auf das die Klinker verlegt werden sollen.“

Seite 10, Punkt 4.1, Schadensbild:

Gerade hier wird noch einmal verdeutlicht, dass das Schadensbild im Bereich der Fahr­spur der Busse am größten ist.

Seite 12, Punkt 4.4, Beurteilung der ausgeführten Konstruktion:

In diesem Absatz wird deutlich, dass die Konstruktion wenig geeignet ist, da es zu dem so­genannten Pump-Effekt kommt. Der Gutachter kann zu den verlegten Winkelstahlprofilen keine Beurteilung abgeben, weil hierüber in den Plänen keine Angaben enthalten sind.

Seite 12, Punkt 4.5, Beurteilung des Schotters:

Es wird ein Mangel an bestimmter Körnung festgestellt.


Weiterhin besteht keine Klarheit darüber, inwieweit Zement in dem Unterbau einzubringen war (Planung bzw. Ausführung).


RM Nerschbach stellt weiterhin fest, dass ein Regelwerk für die Ausführung von Fahrbah­nen in Klinkerbauweise fehlt. Die sogenannte alte Bauklasse 3 beinhaltet das Befahren durch Busse (neue Bauklasse jetzt 5 und 6).


RM Nerschbach erkundigt sich, warum die Metallschienen ausgebaut wurden.


Abschließend bittet RM Nerschbach, den gesamten Vorgang noch einmal zu beurteilen, da hier viele Dinge noch abgeklärt werden müssen.


StD Buß ergänzt hierzu, dass die genannten Mängel die Ausschreibung betreffen. Verant­wortlich hierfür ist das Büro NWP.


Aus der Sicht von RM Saathoff würde bei einem möglichen gerichtlichen Verfahren das vorgelegte Gutachten klar für die Stadt sprechen.


RM Janßen weist darauf hin, dass es nicht bei diesem einen Gutachten bleiben wür­de. In einem gerichtlichen Verfahren würde zumindest ein Gegengutachten und dann auf Wunsch des Gerichtes ein weiteres neutrales Gutachten erstellt werden.


RM Kröger unterstreicht, dass das Büro NWP hier in der Gewährleistung steht.


RM Nerschbach betont, dass im Gegensatz zu den Ausführungen der Vorredner das Gut­achten nicht eindeutig ist.


RM Uden ergänzt in dem Zusammenhang, dass die Planungsgruppe NWP seinerzeit ge­sagt hat, dass hochkant verlegte Klinker alle Lasten, somit auch Busverkehr, tragen. En­tsprechende Aussagen können in den Arbeitskreisprotokollen nachgelesen werden.