Beschluss: vertagt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3

Nach einleitenden Worten von Fachbereichsleiterin Horst erläutert Herr Bottenbruch vom Büro Thalen Consult die Sitzungsvorlage und geht hierbei auf Besonderheiten in der Abwägung der Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen haben sich im Wesentlichen mit den Themen Standort­wahl, Trinkwasserschutz und Erholungsfunktion im Bereich des Ostfrieslandwanderweges be­schäftigt. Die NaBu-Gruppe Landkreis Wittmund spricht sich in ihrer Stellungnahme gegen die be­absichtigte Flächennutzungsplanänderung aus.


Abschließend berichtet Herr Bottenbruch, dass der im Parallelverfahren zu entwickelnde Bebau­ungsplan Nr. 5 „Baustoffrecycling“ der Gemeinde Dunum am 16.09.2014 im Rat der Gemeinde Du­num behandelt wurde mit dem Ergebnis, eine Behandlung im gemeindlichen Fachausschuss kurz­fristig vorzunehmen.


Fachbereichsleiterin Horst weist darauf hin, dass es hierbei um das frühzeitige Verfahren geht. Die zweite Auslegung der Unterlagen erfolgt noch.


Beirat Münster unterstützt grundsätzlich die Idee des Recyclings, weist aber auf die Wichtigkeit des Gewässerschutzes und des Trinkwassserschutzes hin. Er sieht weiterhin die Gefahr, dass ge­fährliche Reststoffe beim Recycling frei werden und die Luft und das Wasser belasten.


Beirat Münster weist auf die Bedenken in den Stellungnahmen vom NLWKN und vom OOWV gegen die beabsichtigte Flächennutzungsplanänderung hin.


RM Freimuth berichtet von der Gemeinderatssitzung am 16.09.2014, in der der Bebauungsplan Nr. 5 „Baustoffrecycling“ der Gemeinde Dunum Thema war. Im Ergebnis ist die Gemeinde nicht grund­sätzlich gegen ein derartiges Vorhaben. Eine Behandlung im gemeindlichen Bauausschuss am 30.09.2014 ist vorgesehen.


Samtgemeindebürgermeister Buß sieht den heutigen Ausschuss in einer undankbaren Situation, da die Gemeinde bisher kein klares Zeichen gesetzt hat. Aus seiner Sicht gibt es nun die Möglich­keit, diesen Sitzungspunkt zu vertagen oder ohne Beschluss weiterzuleiten.


Für RM Mammen haben die Belange des Gewässerschutzes und Grundwasserschutzes höchste Priorität.


RM Peters weist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeiten der Samtgemeinde hin und empfiehlt, aus den Stellungnahmen des NLWKN und OOWV die Unterlagen für das Hauptverfah­ren mit entsprechenden Gutachten auszulegen. Aus seiner Sicht ist die Befassung dieses TOP's in der Samtgemeindeausschusssitzung am 09.10.2014 oder in der folgenden SGA-Sitzung denkbar. Es geht darum, die erneute Auslegung nun anzuschieben.


Vorsitzender Ihnen lässt abstimmen über den Antrag zur Vertagung. Ergebnis: 5 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen.