1.

Herr Knake aus Holtgast berichtet, dass in der Sitzungsvorlage zum Tonabbau (Vorlage 219) nicht vermerkt ist, dass die vorgesehenen Flächen zur Gewinnung von Ton im Landschaftsschutzgebiet liegen.


Weiterhin regt Herr Knake an, die Arbeitshilfe „Bodenabbau“ des NLWKN zu beachten. Seiner Mei­nung nach ist später nur eine extensive Bewirtschaftung der verfüllten Abbaustätten möglich.

2.

Frau Maus aus Moorweg äußert sich ebenfalls zur Sitzungsvorlage 219 und spricht die Auswei­sung dieser Fläche im Regionalen Raumordnungsprogramm an. Sie vermisst hier die Stellungnah­me seitens der Samtgemeinde. Aus ihrer Sicht ist die standortbezogene Vorprüfung für die Abbau­stätte mit Fehlern behaftet. Sie nennt hierbei einen Brief an die Gemeinde Moorweg als Quelle. Der Fehler liegt u. a. darin, dass die Funktion Erholung nicht genügend gewertet wird. Gleiches zählt auch für die Grünlandfunktion.


Abschließend wundert sich Frau Maus, dass der Abbau von Ton mit einer aktiven Landwirtschaft gleichgesetzt wird.