Fachbereichsleiterin Horst berichtet über ein Gesetz vom Bund zur CO 2-Speicherung, das den Bundesländern bei der konkreten Ausformulierung Spielräume lässt. Der vorliegende niedersächsische Ge­setzentwurf schließt für das ganze Gebiet des Landes die unterirdische CO 2-Speicherung aus.