RM Hunger erkundigt sich nach der eingeschränkten sportlichen Nutzung in der Mehrzweckhalle Holtgast.

Vorsitzender Ihnen berichtet hierzu, dass aufgrund einer vorgenommenen Prüfung der Mehr­zweckhalle Stedesdorf durch den GUV auf die Nutzung der Mehrzweckhallen nur für bestimmte Sportarten hingewiesen wurde. In Mehrzweckhallen sind lediglich Bewegungssportarten zulässig.