Beschluss: abweichender Beschluss

Beschluss:


Die Sanierung der Altenwohnungen hat oberste Priorität und wird noch in diesem Jahr angegangen. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sanierung von 21 Wohnungen Finanzierungsanträge zu stellen. Bis Ende des Jahres sollte der Rat eine Entscheidung über die Anzahl der künftig notwendigen kommunalen Altenwohnungen treffen. Hierbei sollten auch Neubauüberlegungen einfließen.


RM Schultz ist der Meinung es würde nicht nur günstige Darlehen sondern auch Zuschüsse geben. Er erinnert an die Entwicklung und die bisher zu den Altenwohnungen gefassten Beschlüsse und erläutert, dass die Gruppe den Antrag gestellt hat, weil sie befürchtete es würde mit der Sanierung der Altenwohnungen nicht vorangehen. Es gebe einen Anspruch der Mieter und er würde es gerne sehen, wenn sich noch in 2014 die ersten Handwerker auf der Baustelle einfinden würden. RM Saathoff erklärt, dass alle die Sanierung der Altenwohnungen wollen. Er ist etwas verwundert über den Antrag. Die Finanzierungsanträge sind gestellt und vielleicht gelingt es sogar noch Zuschüsse zu aquirieren. Auch stv. BM Mammen verweist noch einmal auf die Zeitschiene. Es wäre schön gewesen, wenn alles etwas schneller gegangen wäre. Die Summen müssten nun im Haushalt 2015 zur Verfügung gestellt werden und die Genehmigung für den Haushalt muss da sein. Ein 1. Spatenstich im Frühjahr ist seines Erachtens realistisch und man sollte jetzt keine falschen Hoffnungen wecken. Der gesamte Rat ist daran interessiert, Fakten zu schaffen und den Mietern zu helfen. RM Reents erinnert daran, dass die Beratungen und Anträge zu den Altenwohnungen schon lange andauern. Mittlerweile stehen viele Wohnungen leer und so entgehen der Stadt auch Einnahmen. Darlehen mit einer 20 jährigen Zinsfreiheit sind seiner Meinung nach zu stemmen. Der Arbeitskreis müsste dringend zusammenkommen und weiter mit Hochdruck an der Thematik arbeiten. StD. Buß stellt fest, dass es nach den Erkenntnissen der Verwaltung für diese Sanierungsmaßnahmen keine Zuschüsse gibt. Sollte es darüber andere Informationen geben, bittet er darum diese der Verwaltung mitzuteilen. Er erläutert, dass personengebundene Zuschüsse, z. B. für Behinderte, hier nicht zum Tragen kommen können.


Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss: