Beschluss: abgelehnt

Beschluss:


1. Das Vertragsverhältnis mit dem bisherigen Rechtsberater Prof. Dr. Stüer wird mit sofortiger Wirkung beendet.



Da es somit keine Trennung von Prof. Dr. Stüer geben wird, ist ein Beschluss über den 2. Punkt obsolet geworden.


Danach lehnt der Rat nachfolgenden Punkt mit 2 Ja und 14 Nein Stimmen ab:


Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet (Untersuchungsausschuss), in der alle Fraktionen/Gruppen, Parteien mit mindestens einem Mitglied vertreten sein sollen.




RM Schultz rekapituliert das gesamte Verfahren. Mittlerweile dauert es 17 Jahre an. Seit 10 Jahren ist man in Rechtsstreitigkeiten und hat mittlerweile 9 Millionen Euro ausgegeben. Die Gruppe hat diesen Antrag gestellt, um ein Zeichen auch nach außen zu geben. Prof. Dr. Stüer ist grandios gescheitert und ein schlechter Verlierer. Deshalb sollte man sich von ihm trennen. Er mahnt an, dass es aufgrund der Verzögerungsrüge des Klägers im Flurbereinigungsverfahren dringend geboten wäre, eine Einigung herbeizuführen. RM Schultz geht weiterhin auf die Berichterstattung der letzten Wochen, vor allem im Fernsehen ein und stellt dabei insbesondere die Aussage des Umweltministers Wenzel heraus. StD. Buß erklärt, dass nicht gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Gerade mit dem damaligen Umweltminister Sander wäre mehrfach gesprochen worden und man habe sich auch auf dessen Aussage verlassen. Das Gebiet ist erst später vom Land gemeldet worden. Der Flächennutzungsplan aus dem der Bebauungsplan entwickelt wurde, ist von der damaligen Bezirksregierung genehmigt worden und man habe auch vor dem OVG gewonnen. Das dann das Gericht in der Begründung erklärt von der bisherigen Rechtsauffassung abzuweichen, konnte niemand voraussehen. Jetzt werde versucht über eine Neuabgrenzung durch das Land und dem Erlass einer neuen Landschaftsschutzgebietsverordnung durch den Landkreis zu einer Rechtsgrundlage für die Straße zu kommen. Auch er plädiert für weitere Gespräche mit dem Eigentümer, allerdings müsse auf jeden Fall eine Rechtsgrundlage für die Straße geschaffen werden, um überhaupt eine Verhandlungsposition zu bekommen. RM Hedlefs unterstützt den Antrag der Gruppe BfB/CDU. Es sollte unbedingt eine weitere Meinung von jemand anderem vorgestellt werden. Man benötige keinen Juristen sondern einen Umweltfachmann. Sie plädiert für Herrn Schreiber oder Herrn Gellermann. RM Deppermann geht davon aus, dass das Land nunmehr neu einsteigt und die Richtung vorgibt. Auch RM Reents trauert dem Vergleich nach. RM Saathoff bedauert die verzwickte Lage und die mittlerweile 17 jährige Dauer des Verfahrens. Trotzdem ist Prof. Dr. Stüer nach seiner Auffassung geeignet, die Stadt weiterhin zu vertreten. Gerade in der interfraktionellen Sitzung habe Prof. Dr. Stüer dies unter Beweis gestellt und er fühle sich gut vertreten. Auch stv. BM Mammen ist dieser Meinung. Leider hätte man es nicht geschafft, über einen Vergleich mit dem Kläger einen rechtskräftigen Bebauungsplan zu erreichen. Nun müsste unbedingt eine Rechtsgrundlage für die Straße geschaffen werden. Prof. Dr. Stüer hat in der interfraktionellen Sitzung auf alle Fragen sachliche Antworten gehabt. Eine Trennung von Prof. Dr. Stüer macht nach seiner Auffassung keinen Sinn. Für RM Hedlefs sind die Zauberworte Kompensation und Kohärenz. Eine Beratung ist notwendig, allerdings nicht von Prof. Dr. Stüer. Es müssten Umweltexperten bzw. Umweltjuristen ins Boot geholt werden. RM Schultz führt aus, dass es Gespräche mit dem Kläger geben muss, ebenso ist eine Rechtsgrundlage für die Straße erforderlich. Die vom Land initiierte Neuabgrenzung muss es geben, allerdings nicht so fehlerhaft wie die jetzt auf den Weg gebrachte.

StD. Buß führt aus, dass aus formellen Gründen der Rat vorab gem. § 58 NKomVG einen Vorbehaltsbeschluss zu den Punkten 1. und 2. des Beschlusses fassen muss, da die Aufgaben originär dem Verwaltungsausschuss zugeordnet sind.


Der Rat fasst einstimmig folgenden Vorbehaltsbeschluss:


Der Rat der Stadt Esens behält sich die Beschlussfassung über folgende Punkte vor:


1. Das Vertragsverhältnis mit dem bisherigen Rechtsberater Prof. Dr. Stüer wird mit sofortiger Wirkung beendet.


2. Nach vollzogener Trennung von Prof. Dr. Stüer eine Abstimmung im Rat, ob die Stadt Esens nach Bewertung der Beweislage Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung gegenüber dem Rechtsbeistand erhebt.


Sodann lehnt der Rat den nachfolgenden Punkt mehrheitlich ab: