Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Der Ausschuss empfiehlt einstimmig den Haushalt mit 8 Ja-Stimmen.


FBL Hormann erläutert anhand des den Mitgliedern des Schulausschusses vorliegenden Haushaltsplanentwurfes die Grundstruktur des Haushaltsplans und stellt die Ansätze vor.



Er erläutert ausführlich die einzelnen Produktbereiche Schulträgeraufgaben – Grundschulen

von Seite 87 bis 104.

Seite 87:

Position 15: Bauliche Unterhaltung BuSt. 2.1.1.01 – 4211 000 Grundschule Esens-Nord teilt er mit, dass hier neben dem allgemeinen Bauunterhalt 25.000 Euro für die Erneuerung der Fenster im Obergeschoss vorgesehen sind.

Im Ansatz 2.1.1.01 – 4211 001 Bauliche Unterhaltung der Grundschule Werdum ist der normale Bauunterhalt der Sporthalle enthalten. Die geplante Sanierung de Sporthalle wird auf 2016 verschoben mit dem Hinblick, dann eventuelle Zuschüsse zu erhalten.

Im Ansatz 2.1.1.01 - 4222 004 sind Kleingeräte für den Schulsport in der Turnhalle Peldemühle eingeplant.

Seite 88:

Der Ansatz 2.1.1.01 – 4271 011 Aufwendungen Mittagessen GS Werdum wird von 4.000 Euro auf 3.500 Euro reduziert, da sich der Ansatz mit dem Ansatz unter Position 3 – BuSt. 2.1.1.01 – 3461 000 deckt.

Herr Hormann erwähnt, dass auf Antrag der Schulleitungen der Sockelbetrag pro Schüler für die Berechnung des Schulbudgets von 26 Euro pro Schüler auf 30 Euro pro Schüler erhöht wurde.


Seite 91:

Im investiven Bereich wird für die unter Position 26 BuSt. 2.1.1.01/8047.7872 000 die Errichtung eines Parkplatzes an der Sporthalle Peldemühle mit 40.000 Euro in Ansatz gebracht. Unter 2.1.1.01/8081.7831200 Sammelposten 150 bis 1000 Euro sind diverse Sportgeräte für die Ausstattung der Sporthalle Peldemühle mit rd. 15.000 Euro angesetzt und unter 2.1.1.01/ 8080.7831100 Auszahlung für Vermögensgegstände über 1000 Euro sind div. Spielgeräte für die Grundschule Esens-Nord und Werdum eingeplant sowie ein Sportgerät für die Sporthalle Peldemühle.


Seite 94:

Für die Schule Esens-Süd sind unter Pos. 15 – BuSt. 2.1.1.02.4211 002 und 003 die Erneuerung der Fußbodenbeläge in den Fluren der Grundschulen Holtgast und Stedesdorf und der normale Liegenschaftsunterhalt eingeplant.


Seite 95:

Unter Pos. 19 sonstige Aufwendungen sind die Fahrtkosten Sportunterricht BuSt. 2.1.1.02 – 4429 000 mit 6.500 Euro angesetzt. Die Fahrtkosten sind aufgrund gestiegener Hol- und Bringdienste für die Schule Holtgast zu den Sporthallen Dunum und Stedesdorf erhöht worden.


Seite 97:

Im investiven Bereich sind unter Pos. 27 BuSt. 2.1.1.02/8082.7831100 Vermögensgegenstände über 1000 Euro diverse Spielgeräte für den Spielplatz der Schule Stedesdorf und Dunum eingeplant.


Seite 91 u. 95:

Die Ansätze 2.1.1.01/02 - 4271006 Unterrichtsmaterial Inklusion sind für Schule Esens-Nord und Süd gemäß Vorjahr angesetzt, da diese Ansätze auskömmlich waren. Auf Nachfrage Vorsitzende Maus erläutert FBL Hormann, dass baulicher Unterhalt für Inklusion nicht einschätzbar wäre und gegebenenfalls außerplanmäßig vollzogen werden müsse.


Ebenso musste der Ansatz auf Seite 91 BuSt. 2.1.1.01.4271 006 Aufwendungen Ganztagsschule auf 40.000 Euro aufgestockt werden, weil die Schulleitung Esens-Nord dem Schulträger mitgeteilt hat, dass die Landesschulbehörde die Kosten für den Ganztagsschulbetrieb – Betreuung Mittagessen – nicht übernimmt und eine Fortführung des Ganztagsschulbetriebes nicht möglich wäre, sollten die anfallenden Kosten nicht übernommen werden.


FBL Hormann erklärt, dass die Position 18 auf Seite 103, Zuschuss Lesenest, gemäß Vorjahr angesetzt ist, da das Lesenest stark nachgefragt und mit großem Erfolg geführt wird.