Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:


Die Samtgemeinde Esens schließt mit dem Landkreis Wittmund ab dem 01.09.2014 eine für zunächst auf drei Jahre befristete Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung der Schulmensa im Schulzentrum Esens-Nord mit Sonderkündigungsrecht bei Einstellung des Betriebs durch die Cateringfirma ab. Die jährlichen Kosten betragen ab 2015 rd. 15.000 € mit jährlich steigender Tendenz und werden auf Nachweis in tatsächlicher Höhe erstattet. Dabei sind ausschließlich die in der jetzt vom Landkreis vorgelegten Abrechnung aufgeführten Positionen berücksichtigungsfähig.




FBL Hormann erläutert kurz die Sitzungsvorlage. Der Landkreis beantragt bei der Samtgemeinde, dass die Aufwendungen für die Mensa der Grundschule Esens-Nord, die bisher von der Samtgemeinde Esens pauschal mit 10.000 Euro an den Landkreis bezahlt wurden, ab dem Jahre 2015 mit den tatsächlich anfallenden Kosten in Höhe von rd 15.000 abgegolten werden. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Schülerzahlen. Dies hinsichtlich steigender Personalkosten auch mit steigender Tendenz.


Diverse Nachfragen der Ratsmitglieder zur Anzahl der nutzenden Kinder, zum Mitgestaltungsspielraum beim Speiseplan beantwortet FBL Hormann mit den Informationen, dass ca. 100 Kinder der Grundschule Esens-Nord pro Woche die Mensa nutzen, andere Anbieter im Hinblick auf die Kostengestaltung von 3 Euro pro Essen schwer zu finden sind und die Erhöhung der Kosten sich hauptsächlich durch steigende Kosten für Personal, Energie und Reinigung begründen. Die Alternative einer eigenen Mensa wäre mit Sicherheit nicht kostengünstiger.


RM Peters fragt nach weiteren möglichen vom Landkreis gewünschten Kostenbeteiligungen bei Mischnutzungen, die gemäß FBL Hormann im Hinblick auf die neue Situation mit der neu übernommenen Sporthalle Peldemühle so nicht weiter anfallen dürften.

Nach Zögern wird der von der Verwaltung vorgeschlagene Beschlussvorschlag empfohlen.