Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Samtgemeinderat beschließt die der Sitzungsvorlage beigefügte “Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Esens”.


SGBM Hinrichs erläutert den Vorschlag der Verwaltung, zukünftig eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit Zahlung einer entsprechenden Aufwandsentschädigung zu berufen. Des Weiteren erklärt er, dass eine Weisungsgebundenheit der Gleichstellungsbeauftragten per Gesetz ausgeschlossen ist. Bei der Formulierung „ist unmittelbar dem Samtgemeindebürgermeister unterstellt“ handelt es sich nur um eine organisatorische Einordnung.


RM Hedlefs erkundigt sich, ob dieses Amt nicht auch von einem Mann übernommen werden darf.

SGBM Hinrichs entgegnet, dass die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten gemäß der Kommentierung zu § 8 NKomVG ausschließlich einer Frau übertragen werden kann.


RM Mammen schlägt eine verwaltungsinterne Ausschreibung vor.