Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 8

Einstimmige Beschlussempfehlung:

1. Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 80 „Birkenweg – Auricher Straße“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 80 (Vorhaben- und Erschließungsplan) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.


      3. Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Bauherr zu tragen.


Architekt Eschen präsentiert seinen Entwurf und erläutert diesen. Für den Bereich Birkenweg / Au­richer Straße sollte im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Mischgebiet (MI) festgesetzt wer­den. Die Zuwegung erfolgt über den Birkenweg. Die Firsthöhe der Gebäude wird 8,50 – 8,80 m be­tragen.


Das Gebäude an der Auricher Straße wird im Erdgeschoss zwei Geschäfte aufweisen. Die Art der Nutzung im Obergeschoss lässt Architekt Eschen offen. Er möchte sich erst nach der Vermarktung festlegen, ob zwei Geschäfte oder vier Wohnungen entstehen. Das Dachgeschoss ist für zwei Wohnungen vorgesehen.


Das dahinter liegende Wohngebäude soll vier und das davon östlich gelegene sechs Wohneinhei­ten umfassen.

Die Stellplätze befinden sich auf dem eigenen Grundstück.


RM Janßen begrüßt die Planung. Er bittet Architekt Eschen, die Planung zügig umzusetzen.


Frau Braselmann weist darauf hin, dass die Bezeichnung im Lageplan verändert wurde. Statt im hinteren Bereich ein „Allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen, wäre es sinnvoll, für das gesamte Grundstück ein „Mischgebiet“ auszuweisen. In einem Mischgebiet sind Wohngebäude nach der BauNVO zulässig. Der wirksame Flächennutzungsplan, der für das Grundstück ein „Mischgebiet“ festsetzt, müsste somit nicht geändert werden.

Der geänderte Lageplan wird an die Bauausschussmitglieder verteilt.