Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 8

Einstimmige Beschlussempfehlung:


1.

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 81 „Jücherstraße / Nelkenpfad“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Ver­fahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 81 (Vorhaben- und Erschließungsplan) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

3.

Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Bauherr zu tragen.



Architekt Rüstmann präsentiert seinen Entwurf. Er beginnt mit der Vorstellung des Werde­gangs der Planung und stellt die einzelnen Planungsschritte vor. Der derzeitige Entwurf lässt sich in drei Bereiche unterteilen.


Vier Gebäude in zweigeschossiger Bauweise entstehen an der Jücherstraße. Diese wer­den eine Firsthöhe von 11,00 m und eine Traufhöhe von 7,00 m aufweisen. Im Erdge­schoss sind 50 m² Wohnfläche vorgesehen. Zwischen den äußeren zwei Gebäuden befin­det sich jeweils ein Trep­penaufstieg, der von außen nicht einsehbar ist. Vor und hinter den Gebäuden entstehen private Freiflächen.


Daran westlich anschließend sind zwei Doppelhäuser in eingeschossiger Bauweise mit ei­ner First­höhe von 8,00 m und einer Traufhöhe von 4,00 m geplant. Durch ein Fußwege­system sind die zwei Doppelhäuser mit den vier Gebäuden verbunden.


Bei Betrachtung des Grundstücks vom Nelkenpfad aus beträgt die Länge der Gebäude an der Jü­cherstraße 10 m. Das Doppelhaus am Nelkenpfad weist eine Länge von 7,50 m und das da­hinter liegende Doppelhaus eine Länge von 9,00 m auf. Im hinteren Bereich werden zwei Einfamilienhäu­ser mit einer Länge von jeweils 13,50 m in eingeschossiger Bauweise verwirklicht. Ein Stellplatz befindet sich jeweils auf den Grundstücken. Des Weiteren werden 12 Stellplätze fest­gesetzt.


Architekt Rüstmann führt aus, dass insgesamt 14 Wohneinheiten geplant sind. In den zweige­schossigen Gebäuden sind acht Wohneinheiten (zwei je Hauseinheit), in den zwei Doppelhäusern vier und jeweils eine Wohneinheit in den Einfamilienhäusern vorgesehen.


RM Janßen erkundigt sich nach den Linden an der Jücherstraße. Die Linden werden aus seiner Sicht den Lichteinfall in den Wohnungen verringern.


Architekt Rüstmann erläutert, dass die vorhandenen Linden vermessen wurden. Die Käu­fer wer­den die Linden vor den Gebäuden begutachten und beurteilen, wie sie mit dem re­duzierten Son­nenlicht zurechtkommen. An der Jücherstraße kann sich der Architekt auch Geschäfte vorstel­len. Die Art der Nutzung wird sich an der Vermarktung orientieren.


Vors. Emken erkundigt sich nach den außenliegenden Treppen, die auf den Entwürfen zu erken­nen waren. Zudem fragt sie, ob die dargestellten Treppenaufgänge zwischen den zweigeschossi­gen Gebäuden von außen sichtbar sind. Architekt Rüstmann führt aus, dass er die Planung mit den Außentreppen verworfen hat. Die da­zwischenliegenden Treppenaufgänge sind von außen nicht zu erkennen.


Aus Sicht von RM Janßen sind die zweigeschossigen Gebäude zur Jücherstraße mit 11 m zu hoch. Eine Höhe von 8 m, wie die hintere Bebauung, bewertet er als verträg­lich. Architekt

Rüst­mann merkt an, dass die Höhe so gewählt wurde, weil das gegenüberliegende Gebäude an der Jücherstraße eine entsprechende Höhe ausweist.


Architekt Rüstmann führt aus, dass er mit den Käufern zusammenarbeiten und auf deren Wün­sche, was Wohnungsgröße, Fassade usw. betrifft, eingehen möchte.


Beirat Willms moniert, dass die Fassade sich nicht nur an den Wünschen der Kunden zu orientie­ren hat. Es sollten Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen werden.