Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 8

Einstimmige Beschlussempfehlung:

Pappeln, ZOB:

Die beiden ortsbildprägenden Pappeln am ZOB sollen erhalten bleiben. Die Kronen der Bäume sollen um ca. 30% eingekürzt werden.


Linden, Neustädter Wall:

Die Linden am Neustädter Wall sollen erhalten werden. Die Bäume sollen im Bereich der Grundstücke eingekürzt und das Totholz entfernt werden.


Stellv. StD Hormann erläutert die Sitzungsvorlage.


RM Mammen bewertet den Vorschlag, die Pappeln am ZOB zu erhalten, positiv. Am Neustädter Wall sollen die Linden aus seiner Sicht nicht gefällt, sondern zurückgeschnitten werden. Er fragt, ob die Stadt bei einem Schadensfall haftet.


Stellv. StD Hormann erläutert, dass bis Windstärke 8 keine Schadenspflicht beim Eigentümer liegt. Die genauen Angaben sollen dem Protokoll hinzugefügt werden.


RM Nerschbach ergänzt, dass ab einer Windstärke 8 die Versicherung haftet, wenn Totholz ge­räumt wurde.


Anmerkung:

Laut Kommunaler Schadensausgleich Hannover (KSA) hängt der Versicherungsschutz nicht von der Windstärke, sondern von der Baumkontrolle ab. Es wird von höherer Gewalt gesprochen, wenn der Baum regelmäßig kontrolliert sowie vom Totholz entfernt wird und bei Wind umfallen sollte. Fin­den keine regelmäßigen Kontrollen statt und der Baum richtet Schaden an, haftet die Versicherung.