Herr Guntermann stellt folgende Fragen und bittet um Beantwortung:


1. Ist es statthaft, die Sitzungsvorlage zum Thema „Zukunft des Tourismusbetriebs Esens-Bensersiel“ im öffentlichen Teil zu besprechen?


2. Unterliegen die im Betriebsausschuss mitwirkenden Mitarbeiter nicht einer Befangenheit nach dem kommunalen Verfassungsrecht?


3. Kann bei Gründung einer GmbH ein neuer Geschäftsführer die Betriebsführung übernehmen?


4. Ein Beirat soll die GmbH unterstützen. Werden diese Personen nach ihren beruflichen und fachlichen Kompetenzen ausgewählt?


StD Hinrichs beantwortet die Fragen wie folgt:


Zu 1. Der Betriebsausschuss ist der zuständige Fachausschuss und somit das erste Beratungsgremium.


Zu 2. In diesem Betriebsausschuss findet eine Vorberatung statt mit anschließendem Beschlussvorschlag. Einen endgültigen Beschluss wird der Rat schließen.


Zu 3. Die Besetzung der Geschäftsführerposition ist ein ausdrücklicher Beschluss des Rates. Es besteht kein Automatismus.


Zu 4. Ein möglicher Beirat soll nicht politisch, sondern durch touristische Leistungsträger wie z. B. der Kurverein Esens-Bensersiel und Umgebung, AEU, Bensersiel Aktiv, etc. besetzt sein.