Beschluss: Beschlussempfehlung

Beschluss:


Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept und einen Entwicklungsplan für die Umwandlung in eine GmbH auszuarbeiten, um den Betrieb der Fremdenverkehrseinrichtung zukünftig zu führen. Die Umsetzung soll zeitnah erfolgen.



StD Hinrichs entschuldigt sich für die durch Krankheit verspätete Behandlung dieses

Tagesordnungspunktes und erläutert die Sitzungsvorlage. KD Braatz stimmt den Ausführungen von StD Hinrichs zu. Die jetzige Rechtsform „Eigenbetrieb“ ist nicht überlebensfähig. Die Rahmenbedingungen führen zu einem strukturellen Defizit. Der Leistungsumfang muss auch weiterhin attraktiv bleiben. RM Emken dankt für die deutlichen Worte. Es war ein Fehler, den Eigenbetrieb zu gründen. Der Rat ist der damaligen Empfehlung der Kommunalaufsicht gefolgt. Eine neue Rechtsform muss zügig angestrebt werden.


RM Hedlefs schließt sich den Ausführungen von RM Emken an. Die Rechtsform GmbH wurde von der Kommunalaufsicht abgelehnt. Wie wird der Sachstand heute beurteilt? Wenn eine Umwandlung in eine GmbH stattfinden sollte, welche Auswirkung hat dies auf die Lohnentwicklung und wie ist die Einstellung des Personalrates zu diesem Thema? StD Hinrichs erklärt, dass gegenüber der Kommunalaufsicht lediglich eine Anzeigepflicht besteht. Es ist auf Rechtmäßigkeit zu achten und der Zeitrahmen muss eingehalten werden. KD Braatz erläutert zu der Frage Lohnentwicklung, dass bei einem Übergang in eine städtische GmbH auch der § 613 a BGB greift. Danach gelten die Regelungen des Haustarifvertrages nicht mehr kollektiv für alle Mitarbeiter, sondern für jeden einzelnen Mitarbeiter individuell. Mit jedem einzelnen Mitarbeiter können dann einvernehmlich abweichende Regelungen getroffen werden. Die Rechte der Mitarbeiter sind geschützt.


Beirat Kleen kann die ständige Diskussion über die zu hohen Personalkosten nicht verstehen. Der Haustarifvertrag wurde damals von der Politik auf den Weg gebracht. Die zum Teil schweren Verhandlungen und der daraus entstandene Haustarifvertrag wurde vom Rat der Stadt beschlossen. Nun werden die Mitarbeiter als „vermessen“ dargestellt und sollen die Schuldigen sein. Es wurde mit der Gewerkschaft verhandelt und es muss allen bewusst gewesen sein, dass die Lohnkosten stark ansteigen. RM Mammen bestätigt, dass der Haustarifvertrag gewollt war. Es besteht eine Anpassungspflicht an den TVöD. Damit wäre der jetzige Stand ohnehin gegeben gewesen. Die gleiche Kostenexplosion wäre nun auch in der Diskussion. Die Summe ist zu hoch und kann langfristig nicht getragen werden.


Beirat Sziedat ist der Meinung, dass man die Höhe der zukünftigen Personalkosten hätte wissen müssen. Die Geschäftsführung hätte darauf hinweisen müssen. Der damalige StD Buß hatte versichert, das ein Eigenbetrieb keinen Automatismus nach sich ziehen wird. Er möchte darauf hinweisen, dass bei einem vollständigen Betriebsübergang in eine kommunale GmbH keine erneute Grunderwerbssteuer anfällt, da der Eigentümer der gleiche bleibt. Sollte nur die touristische Infrastruktur bei der Stadt verbleiben, müssen die Mieten und Pachten versteuert werden.


KD Braatz weist ausdrücklich darauf hin, dass er bei den Verhandlungen bezüglich des Haustarifvertrages nicht involviert war und an keinen Gesprächen teilgenommen hat. Lediglich bei den Verhandlungen über die Betriebsvereinbarung „Jahresarbeitszeitkonten“ war er dabei.


RM Hedlefs weist nochmal darauf hin, dass der Eigenbetrieb von der Kommunalaufsicht gefordert wurde, um die Insolvenz abzuwenden. Die Mitarbeiter machen eine gute Arbeit.


RM Schultz bedauert, dass dieser schwere Fehler nun auf den Rücken der Mitarbeiter ausgetragen wird. Vor der hohen Lohnsteigerung habe er immer gewarnt. Der Gedanke einer neuen Rechtsform entstand außerdem nur, weil die Kommunalaufsicht die Bürgschaften nicht mehr genehmigen wollte. Bei der Sanierung der Therme wurden Fehler gemacht. Es gab keinen Bauerstellungsvertrag, die Kosten waren von vornherein zu tief angesetzt und die Planungskosten wurden nicht aufgeführt. Bis heute weiß man nicht, was die Sanierung der Nordseetherme tatsächlich kosten wird. Im Haushalt wurden wieder 500.000 € bereitgestellt. Die damalige Überleitungskommission unter Leitung von Herrn Bernard Thüer sollte die Rechtsform festlegen. Diese wurde dann allerdings aufgelöst und die Aufgaben in den Verwaltungsausschuss weitergegeben. Der Abschluss des Haustarifvertrages war ein Fehler und außerdem überflüssig, da eine Anpassungspflicht an den TVöD besteht. Die Mitarbeiter hätten ab dem 01.01.2014 einen Anspruch auf die vollständige Anwendung des TVöD gehabt. Diese sind immer noch sehr motiviert, allerdings besorgt und fühlen sich hintergangen. Gleiche Arbeit wurde in der Vergangenheit oft unterschiedlich bezahlt. Durch die Veröffentlichung dieser Brisanz werden die Mitarbeiter sogar öffentlich gemobbt. Es muss dringend Rechtssicherheit für die Mitarbeiter hergestellt werden.


RM Mammen weist darauf hin, dass ein Abschlussbericht der Überleitungskommission ausgehändigt wurde. Die Kommunalaufsicht ließ nur den Eigenbetrieb zu.


Beirat Lechler bedankt sich, dass in der heutigen Sitzung kein weiterer Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt wird. Es bedarf allerdings noch weitere Klärung vieler Punkte, z B. zum Thema Bereitschaftsdienst, Leistungsentgelt, etc. Diese Themen wurden von der Mitarbeiterschaft bislang noch nicht angesprochen und zeigt doch eine Bereitschaft gegenüber dem Arbeitgeber.

Grundsätzlich möchte Beirat Lechler aber darauf hinweisen, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind. Es ist bekannt, dass Gespräche mit externen Interessenten über mögliche Ausgliederung von Betriebsteilen stattfinden.

Punkt 4 der Beschlussvorlage stellt außerdem eine mögliche Nötigung dar. Er bittet diesen Punkt aus der Beschlussvorlage zu streichen. Dem evtl. neugegründeten Beirat einer GmbH sollten auch Vertreter der Mitarbeiterschaft angehören.


KD Braatz bezieht zu einigen Punkten Stellung. Im November 2014 wurde ein Personalrat gewählt. Es ist tatsächlich so, dass die eine oder andere Dienstanweisung noch nicht ausgearbeitet und verhandelt wurde. Auch das Einführen des Zeiterfassungssystems wurde noch nicht umgesetzt. Dies soll und wird nun zeitnah erfolgen.


Die Aussage von RM Schultz, dass die Planungskosten zur Sanierung der Nordseetherme nicht ausgewiesen wurden, weist KD Braatz auf das Schärfste zurück. Die Kosten der Thermensanierung betragen derzeit rd. 8 Millionen Euro. Die Wirtschaftsprüfer der Kommuna Treuhand haben es abgelehnt, für noch erwartete Kosten (Grunderwerbssteuer und weitere Nachlaufkosten) Rückstellungen zu bilden. Diese Kosten werden nunmehr als Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 1 Mio € im Anhang zum Jahresabschluss dargestellt. Im Wirtschaftsplan wurde ein Zuschuss der Stadt über T€ 500 für die Grunderwerbssteuer und weitere T€ 500 für die Nachlaufkosten eingestellt.


StD Hinrichs möchte den Vorwurf der Nötigung nicht einfach so im Raum stehen lassen Die Tätigkeit des Stadtdirektors führt er ehrenamtlich durch. Die jetzige finanzielle Situation muss wieder in geordnete Bahnen gebracht werden. Es muss eine finanzielle Sicherheit geben. Aus diesem Grund musste der Haustarif gekündigt werden. Dies löste natürlich keine Freude aus und führte zu Irritationen. Wir können es uns zukünftig nicht erlauben, immer wieder Grundsatzdiskussionen zu führen. StD Hinrichs lässt den Punkt 4 der Beschlussvorlage streichen.


Beirat Kleen möchte noch einmal genau wissen, ob Gespräche zum Thema Ausgliederung mit externen Anbietern geführt werden. KD Braatz teilt mit, dass Gespräche geführt werden, es allerdings keine Verhandlungen gibt. Diese gibt es aber auch nur in kleinen Teilbereichen. Es wäre unverantwortlich, keine Gespräche zu führen.


RM Hedlefs äußert sich zu den Ausführungen von RM Schultz. Die Beschlüsse von 2013 zum Eigenbetrieb und zum Haustarifvertrag wurden einstimmig beschlossen. RM Schultz war bei den Abstimmungen nicht anwesend. Im Nachhinein alles „schlecht“ zu reden, ist einfach.


RM Schultz weist darauf hin, dass bei Gründung einer GmbH § 613a BGB für ein weiteres Jahr greift. Außerdem ist er mit dem Ergebnis der Eingruppierung nicht einverstanden. KD Braatz erläutert, dass im Spätsommer die beauftragte Firma Schneider & Zajontz Stellenbeschreibungen erstellt hat und diese dann Grundlage für die Eingruppierung waren. Es besteht kein Zweifel an diesem Gutachten.


Beirat Kleen weist darauf hin, dass beim Erhalt des Eigenbetriebes zur Verwaltung der Liegenschaften die zu verpachtenden Betriebsteile nach den EU-Richtlinien öffentlich ausgeschrieben werden müssen. KD Braatz entgegnet, dass bei sogenannten „In-House-Geschäften“ die Ausschreibungsregelung nicht greife. Dies muss aber rechtlich noch geprüft und bestätigt werden. RM Mammen formuliert einen Beschlussvorschlag. RM Kröger geht diese Abhandlung zu schnell. Es müssen vorerst noch einige rechtliche Fragen geklärt werden. Auch Beirat Sziedat möchte weitere Meinungen hören. Diese Umwandlung muss einwandfrei vollzogen werden. Der damalige Übergang wurde allein auf Ratsebene diskutiert. Es sollten viele kompetente Personen involviert werden. RM Mammen verweist auf den letzten Absatz der Beschlussvorlage, wonach die Hilfe von Experten hinzugezogen werden soll. Eine Empfehlung an den Rat sollte trotzdem ausgesprochen werden. RM Hedlefs ist der Auffassung, dass man die Verwaltung mit der Prüfung zur Umwandlung des Eigenbetriebs in eine GmbH beauftragen sollte. Dies ist gegenüber dem Rat und er Öffentlichkeit ein klares Signal, das etwas geändert werden soll. RM Schultz befürwortet die Änderung der Rechtsform in eine GmbH. Auch muss eine Rechtssicherheit bezüglich des Haustarifvertrages herbeigeführt werden.


Nachstehender Beschluss wird einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen:


Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept und einen Entwicklungsplan für die Umwandlung in eine GmbH auszuarbeiten, um den Betrieb der Fremdenverkehrseinrichtung zukünftig zu führen.

Die Umsetzung soll zeitnah erfolgen.