Sodann wird der Antrag der Bürger für Bürger Esens (BfB) auf Einrichtung eines Ausschusses für soziale Angelegenheiten bei 4 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen abgelehnt.


RM Nerschbach erläutert ausführlich den Antrag der BfB auf Einrichtung eines Ausschusses für soziale Angelegenheiten. Stv. BM Mammen erwähnt, dass seine Gruppe den Antrag der BfB nicht unterstützen wird, da es sich oftmals um Aufgaben der Samtgemeinde handele. RM Deppermann schließt sich dieser Auffassung an. RM Reents verweist darauf, dass die EBI den Antrag der BfB unterstützen wird. Bis zum Ablauf der jetzigen Wahlperiode könnte versuchsweise ein Ausschuss für soziale Angelegenheiten eingerichtet werden. RM Nerschbach verweist darauf, dass eine Aufgabenübertragung nur in der Hauptsatzung geregelt werden kann. Die Hauptsatzung der Stadt Esens beinhaltet keine Aufgabenübertragung an die Samtgemeinde.