Die Beiräte Elfriede Eiben und Maximilian Schulze werden auf die ihnen gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag der Vorsitzenden bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird den Beiräten überreicht.