Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Einstimmige Beschlussempfehlung:


1.

Die vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Bür­gerbeteiligung und die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 110. Flächen­nutzungsplanänderung wurden mit den in den Anlagen aufgeführten Ergebnissen geprüft. Der Samtgemeinderat stimmt der aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

2.

Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 110 wird mit der in der Anlage beigefügten Be­gründung mit Umweltbericht beschlossen

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der Flächennutzungsplanän­derung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.



Stv. FBL Oltmanns erläutert die Sitzungsvorlage. Er ergänzt, dass in der öffentlichen Aus­legung keine gravierenden Stellungnahmen eingegangen sind.


Beirat Münster äußert den Wunsch, die Lage der Kompensationsflächen auf S. 14 der Be­gründung mittels Karten darzustellen.


Vors. Ihnen führt aus, dass sich eine der Kompensationsflächen östlich der Gemeindestraße Helmer (Richtung Ochsenweide) befindet. Im Plangebiet wird ein Tümpel beseitigt. Dieser soll auf dem Flurstück 19/1 der Flur 5 in der Gemarkung Holtgast neu angelegt werden. Die Kom­pensationsmaßnahme ist mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Pächter abge­sprochen.


Beirat Münster erkundigt sich, an welcher Stelle die Wallhecke kompensiert wird.


Vors. Ihnen antwortet, dass die Wallhecke nördlich der Norder Landstraße kompensiert wird. 120 m südlich des Flurstücks stehen zur Kompensation zur Verfügung. Die zu ersetzenden Eichenbäu­me sind innerorts im Verhältnis 1:2 zu pflanzen.