Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:


1.

Die vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Bür­gerbeteiligung und die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 110. Flächen­nutzungsplanänderung wurden mit den in den Anlagen aufgeführten Ergebnissen geprüft. Der Samtgemeinderat stimmt der aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

2.

Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 110 wird mit der in der Anlage beigefügten Be­gründung mit Umweltbericht beschlossen.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der Flächennutzungsplanän­derung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.