Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. |
Die vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Bürgerbeteiligung und die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 110. Flächennutzungsplanänderung wurden mit den in den Anlagen aufgeführten Ergebnissen geprüft. Der Samtgemeinderat stimmt der aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu. |
2. |
Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 110 wird mit der in der Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht beschlossen. |
3. |
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten. |