Beirätin Ivonne Wiemer wird auf die ihr gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag vom Samtgemeindebürgermeister bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird der Beirätin überreicht.