Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Krömer von der Landesschulbehörde Niedersachsen erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation ausführlich die Begriffe und wesentlichen Bestimmungen zur Inklusion und erklärt die Eckpunkte.


Der Niedersächsische Landtag hat mit Gesetz vom 23. März 2012 das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule mit breiter Mehrheit beschlossen. Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden künftig an Niedersachsens Schulen gemeinsam unterrichtet und erzogen. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten damit einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu allen Schulen. Verpflichtend beginnt die Einführung der inklusiven Schule zum Beginn des Schuljahres 2013/14 in den Schuljahrgängen 1 und 5. Kommunale Schulträger können freiwillig entscheiden, dass sie in den Grundschulen bereits im Schuljahr 2012/13 mit der Inklusion starten wollen. Neu ist das Wahlrecht der Eltern: Die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche Schulform ihr Kind besuchen soll. Dabei können sie auch festlegen, dass ihr Kind nicht die allgemeine Schule vor Ort, sondern eine auf den Unterstützungsbedarf ihres Kindes spezialisierte Förderschule besuchen soll. Die Förderschulen bleiben – bis auf die Schuljahrgänge 1 bis 4 der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen – bestehen. Herr Krömer gibt zu bedenken, dass Inklusion nicht auf Knopfdruck funktionieren wird. Im Anschluss seiner Vortrages beantwortet Herr Krömer noch die Fragen der Ausschussmitglieder.


Vorsitzende Maus bedankt sich bei Herrn Krömer für dessen Vortrag und gibt das Wort weiter an Frau Stadtlander-Lüschen von der Grundschule Ottermeer.


Auch Frau Stadtlander-Lüschen hat eine Power-Point Präsentation (sh. Anlage) vorbereitet und erläutert das intergrative Förder- und Forderkonzept an ihrer Grundschule. Sie spricht an, welche positiven Erfahrungen sie dort gemacht haben. Bei der Inklusion müssen viele mithelfen; viele Gruppen/Menschen sind hier gefordert. Das Denken bei Eltern, Schülern und Lehrkräften muss sich verändern. Nach Beendigung der Präsentation beantwortet Frau Stadtlander-Lüschen noch die gestellten Fragen.


Vorsitzende Maus dankt der Gastrednerin und schlägt vor, im Herbst nochmals in diesem Kreis zusammen zu kommen und das Vorgetragene jetzt erst einmal zu überdenken. Eile besteht derzeit nicht. Allgemeiner Vertreter Hormann merkt an, dass sich die Fraktionen damit auseinander setzen sollten, ob eine Schwerpunktschule in Esens eingerichtet wird.


Herr Gerdes, Rektor der Förderschule Esens (sh. Anlage), erläutert die sonderpädagogische Überprüfung und teilt die Schülerzahlen dazu mit.


RM Saathoff teilt mit, dass die Anzahl der Schüler mit Lernschwächen von Jahr zu Jahr zunehme. RM Uden merkt an, dass der Landkreis mit einzuschließen sei. Die Samtgemeinde Esens ist hier „nur“ für die Grundschulen zuständig.