Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2

Beschlussempfehlung:

1.

Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Un­terrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange vorgebrachten Stellungnahmen zur 107. Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Samt­gemeindeausschuss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB geprüft. Der Samtgemein­deausschuss stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.



Stv. FBL Oltmanns erläutert die Sitzungsvorlage. Er ergänzt, dass sich der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung aufgrund von Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung verän­dert hat.


RM Mammen weist darauf hin, dass zum nördlichen Planungsabschnitt kein weiterer Infor­mationsbedarf besteht. Für ihn stellt sich die Frage, warum für den südlichen Bereich ein Bebauungsplan aufzustellen ist. Die Notwendigkeit eines Bauleitplanverfahrens ist für ihn nicht gegeben. Die Möglichkeit der Umsetzung der Planung durch ein Baugenehmigungs­verfahren sollte geprüft werden.


Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass er keine Kenntnisse darüber hat, was im südli­chen Bereich entstehen wird. Die Gestaltung der Gebäude und die Ausnutzungsziffern des Grundstücks gehen aus der Begründung nicht hervor. Zudem merkt er an, dass bei der Oberflächenentwässerung Klärungsbedarf besteht.


Stv. FBL Oltmanns antwortet, dass sich die Fragen auf den Bebauungsplan beziehen, der dem Ausschuss nicht vorliegt.


Frau Braselmann weist darauf hin, dass die vorhandene Scheune als Lagerbereich ge­nutzt werden soll. Der Hof soll als Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten umgebaut werden. Nördlich des Hofes entsteht ein Wohnhaus mit zwei weiteren Wohnungen. Fremdenbeher­bergung ist nicht geplant.


Beirat Münster gibt zu bedenken, dass die angegebene Kompensationsfläche in Holtgast einen hohen ökologischen Wert hat. Es sollte eine andere Fläche zur Kompensation in Be­tracht gezogen werden.


RM Hunger weist darauf hin, dass die Samtgemeinde die Bauleitplanverfahren von Mit­gliedsgemeinden nicht verhindern sollte.


RM Hedlefs antwortet, dass nicht nur die Gemeinde Neuharlingersiel, sondern die gesam­te Samtgemeinde von diesem Verfahren betroffen ist.


SGBM Hinrichs fasst zusammen, dass ein Informationsdefizit bei den Ratsmitgliedern be­steht. Der Entwurf des Bebauungsplanes sollte den Ratsmitgliedern zugänglich gemacht werden. Es muss überprüft werden, ob für den südlichen Planungsabschnitt ein Bauge­nehmigungsverfahren ausreicht.


Vors. Ihnen führt aus, dass die gestellten Fragen im Samtgemeindeausschuss am 26.02.2015 zu beantworten sind. BM Peters wird zu dieser Sitzung eingeladen.