Der Rat der Stadt Esens beschließt, das in dem umseitigen Lageplan kenntlich gemachte Teilstück der Straße Falkenhammer Weg gem. § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Widmung ist gem. § 6 Abs. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich bekannt zu machen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss: