Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Einstimmige Beschlussempfehlung:


1.

Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 C „Theodor-Thomas-Straße / Neustädter Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft und beschlossen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des geänderten Entwurfs zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 C die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1, 2 und 3 BauGB durchzuführen.



Stellv. FBL Oltmanns erläutert die Sitzungsvorlage. Bis zum nächsten Bauausschuss am 23.06.2015 soll die erneute Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes stattgefunden haben, sodass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann.


Beirat Willms erkundigt sich, ob der Durchführungsvertrag bereits unterzeichnet vorliegt und ein Fertigstellungstermin der Baumaßnahme vereinbart wurde.

Stellv. FBL Oltmanns antwortet, dass der Vertrag noch nicht unterzeichnet wurde. Herr Pöter hat nach Erteilung der Baugenehmigung 36 Monate Zeit seine Planung umzusetzen.


RM Uden fragt nach, wie lange auf der Baustelle mit der mobilen Anlage Steinabbruch betrieben wird.

Stellv. FBL Oltmanns erklärt, dass in der Zeitung angegeben war, dass bis Ende Mai voraussichtlich Steinbruch auf der Baustelle erfolgen wird. Da die Bodenplatte sehr hart ist, kann es zu einer zeitlichen Verzögerung kommen. Das Gewerbeaufsichtsamt hat sich die Baustelle angesehen.

Vors. Emken schlägt vor, Herrn Pöter zu informieren, dass die Abbrucharbeiten so schnell wie möglich durchzuführen sind. Einige Anwohner haben sich über den Lärm beschwert.