Sitzung: 06.05.2015 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: SG/274/2015
RM Mammen erläutert die Sitzungsvorlage. Aus seiner Sicht ist der Windpark in Werdum / Neuharlingersiel ein positives Beispiel des Repowerings. Im Windpark Stedesdorf wurde Anträgen zur Verkleinerung der Fläche oder Festlegung einer maximalen Energieausnutzung nicht zugestimmt. In Holtgast befindet sich der älteste Windpark, der ein großes Potenzial zum Repowering bietet. Weitere Standorte für Windparks sollen nicht ausgewiesen werden.
RM Peters stellt die Frage, ob für den 1. Antrag ein Beschluss sinnvoll ist. Der Rat der Samtgemeinde könne jederzeit neu entscheiden. Zum 2. Antrag wünscht er sich eine fachliche Ausarbeitung. Die Anträge sollten noch nicht beschlossen werden, um mögliche Schadenersatzansprüche zu verhindern.
(RM Saathoff und Beirat Dr. Hüttenberger verlassen den Sitzungsraum).
RM Hass berichtet, dass die Bundesregierung 2012 ein Gesetz verabschiedete, in dem das Instrument Repowering neu geregelt wird. Statt mehrere Windkraftanlagen durch eine neue zu ersetzen, kann jetzt fast jede Anlage neu ersetzt werden.
RM Hunger weist darauf hin, dass die Windparks der Planungshoheit der Gemeinden unterliegen. Die Samtgemeinde sollte jedoch signalisieren, dass ausreichend Windparks entstanden sind.
Vors. Ihnen informiert den Ausschuss, dass die Gemeinde Holtgast am Hartsgaster Tief einen Windpark plant und an den laufenden Planungen festhält.
Der Antrag wird in den Fraktionen behandelt. Zur Frage möglicher Schadenersatzansprüche bei Einschränkung bestehender Planungen soll die Verwaltung Fachleute hinzuziehen.