Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 7

Im südlichen Bereich am Ostfrieslandwanderweg hat Herr von Schrenk beantragt, sein Gartengrundstück in die Planung mit einzubeziehen. Durch die Anbindung des Gartengrundstücks müsste ein Teil des Grabens verrohrt werden. Dieses ist von der Aufteilung der Bauplätze in diesem Bereich nur möglich, wenn auch das Flurstück 48 (Eigentümer Schützencompagnie) mit einbezogen wird. Über dieses Flurstück würde dann die Erschließung des Grundstücks von Schrenk erfolgen. Es erfolgt eine kurze Diskussion. Die Schützencompagnie ist an einem Ankauf des Grundstücks von Schrenk interessiert. Eine Einbeziehung der Flurstücke wird jedoch abgelehnt, da befürchtet wird, dass es irgendwann zu einer Einschränkung des Schießbetriebes kommen kann. Außerdem muss durch die Anbindung des Gartengrundstücks ein Teil des Grabens verrohrt werden und es würden wertvolle Flächen für die Anlegung einer Stichstraße verloren gehen. Die Einbeziehung des Grundstücks von Schrenk wird abgelehnt. (Abstimmungsergebnis: 7 nein-, 2 ja-Stimmen, keine Enthaltung)