Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:


Der Antrag wird aus den vorgenannten Gründen abgelehnt.


Herr Lux erläutert, dass der Eigentümer der Grundstücke Norder Straße 35 und 37 beantragt hat, seine rückwärtigen Grundstücksteile zu erschließen. Herr Lux führt aus, dass er zu diesen beiden Flächen auch den rückwärtigen Teil des Grundstücks Nr. 39 in seinem Erschließungsvorschlag aufgenommen hat. Die Eigentümer der Grundstücke 35 bis 39 müssen sich nun über eine gemeinsame Erschließung der rückwärtigen Grundstücke einigen. An den Erschließungskosten haben sich diese Eigentümer anteilig zu beteiligen.

(Abstimmungsergebnis: einstimmig ja)