9.1 Verleihung des Ehrenbürgerrechts gem. § 29 NKomVG an Bürgermeister Klaus Wilbers


Auf Beschluss des Rates der Stadt Esens wird Herrn Klaus Wilbers mit Wirkung vom 01. Juni 2015 das Ehrenbürgerrecht verliehen. BM Emken stellt ausführlich den politischen und persönlichen Werdegang von Klaus Wilbers dar. Durch die Verleihung des Ehrenbürgerrechts dankt die Stadt Esens Herrn Klaus Wilbers. Sein unermüdliches Wirken zum Wohle der Stadt ist beispielhaft. In seiner elfjährigen Tätigkeit als Bürgermeister der Stadt Esens war er immer um Ausgleich bemüht. In zahlreichen Situationen war er vermittelnd tätig und hatte stets ein offenes Ohr für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Mit dieser Verleihung wird sein außer-gewöhnliches kommunalpolitisches Wirken geehrt. Im Namen der Stadt Esens verleiht BM Emken Herrn Klaus Wilbers das Ehrenbürgerrecht durch Aushändigung einer Urkunde. Klaus Wilbers betont, dass sein Amt ihm stets sehr viel Freude bereitet habe. Er dankt dem Stadtrat für die hohe Auszeichnung.