Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Über die Veränderung der Vergabekriterien für das Baugebiet Oll Deep in Bensersiel wird bis zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.07.2015 in den Fraktionen beraten.


Stv. FBL Oltmanns erläutert die Sitzungsvorlage und stellt die beigefügte Liste vor.


RM Saathoff erläutert, dass das Baugebiet Oll Deep seit 1983 in der Esenser Politik besprochen wird. Der Preis von 110 EUR pro m² ist aus seiner Sicht angemessen. Der Vergabekatalog soll bis Ende dieses Jahres angeboten werden. Danach könnte man sich überlegen, die Grundstücke indi­viduell anzupassen oder einen Bauträger anzuwerben.


RM Janßen schlägt vor, den Quadratmeterpreis auf 90 EUR zu senken. Junge Familien sollen wei­terhin bevorzugt werden. Einen Verkauf der Grundstücke an einen Bauträger sieht er kritisch.


RM Uden ist mit einem Quadratmeterpreis von 99 EUR einverstanden. Der Kindernachlass muss weiterhin gewährt werden. Die Bebauung eines Grundstücks hat weiterhin innerhalb von drei Jah­ren zu erfolgen. Ferienwohnungen sollten auch in Zukunft ermöglicht werden. Der sulfatsaure Bo­den muss anders vermarktet werden.


RM Kröger gibt zu bedenken, dass die Entfernung des sulfatsauren Bodens für einige Familien finanziell nicht tragbar ist.


Dem Bauwilligen steht es frei, eine Baugrunduntersuchung zu beauftragen um dann zu entscheiden, wie vorzugehen ist. Die Erstellung von Pfählen als Gründung ist teurer als ein Bodenaustausch. Die Stadt wird keinen Bodenaustausch übernehmen.


Beirat Münster weist darauf hin, dass eine Spekulation mit den Grundstücken verhindert werden muss. Die Eigennutzungszeit sollte weiterhin bei zehn Jahren liegen. Die Grundstücke könnten in ganz Deutschland beworben werden. Der Grundstückspreis ist aufgrund des sulfatsauren Bodens zu hoch.


RM Hesse erläutert, dass das Baugebiet gewollt war. Ein Kindergarten wurde in Bensersiel eröff­net. Es ist zu klären, warum die Zahl der Interessenten zurückgegangen ist. Die Grundstücke dür­fen nicht unter Wert verkauft werden.


StD Hinrichs fasst zusammen, dass der sulfatsaure Boden von Experten erläutert werden soll. Die Kaufpreishöhe der Grundstücke sollte in den Fraktionen nochmal beraten werden. Auch eine Staf­felung des Preises könnte überlegt werden. Das Baurecht sieht vor, dass in Allgemeinen Wohnge­bieten keine Ferienwohnungen mehr zulässig sind. Es ist zu überdenken, ob man das Allgemeine Wohngebiet zu einem Sondergebiet verändert. Eine Refinanzierung der Grundstücke und Wohn­gebäude kann z.B. über Vermietung erfolgen. Der Punkt 6 „Wohnung muss 10 Jahre selbst ge­nutzt werden und darf nicht veräußert werden“ muss somit überdacht werden. Die Grundstücke sollten nicht zwingend nur an Selbstnutzer verkauft werden. Wichtig ist, dass Dauerwohnen geför­dert wird. Er schlägt vor, dass in den Fraktionen bis zum Verwaltungsausschuss darüber beraten wird.