Beschlussvorschlag:


1.

Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1, 2 und 3 BauGB des Entwurfs der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 C „Theodor-Thomas-Straße/Neustädter Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft.

2.

Die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 C „Theodor-Thomas-Straße/Neustädter Straße“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB mit den textlichen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB mit der gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung und Schalltechnischen Stellungnahme als Satzung beschlossen.

3.

Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 C „Theodor-Thomas-Straße/Neustädter Straße“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

4.

Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

5.

Mit Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 C „Theodor-Thomas-Straße/Neustädter Straße“ tritt der Bebauungsplan Nr. 26 C „Theodor-Thomas-Straße/Neustädter Straße“ außer Kraft.



RM Nerschbach kehrt zurück und RM Saathoff verlässt den Ratssaal.


StD Hinrichs stellt die Sitzungsvorlage vor.