Beschluss: Verweis an den Fachausschuss

Sodann werden beide Anträge einstimmig zur weiteren Beratung an den Bau- und Umweltausschuss verwiesen. Dort möge ein Vertreter des LGLN das EDV-Modul vorstellen.



Ratsvorsitzende Emken empfiehlt, den TOP 6 „Antrag des Ratsmitgliedes Schultz auf Erstellung eines Baulückenkatasters“ zusammen mit dem TOP 7 „Antrag der Gruppe SPD/Bündnis 90 die Grünen vom 09.07.2015“ zu behandeln, da es um das gleiche Thema geht.


RM Schultz beginnt mit seinen Ausführungen und erinnert daran, dass er einen ähnlichen Antrag schon einmal gestellt hat.


Als nächstes erläutert RM Mammen den Antrag der Gruppe SPD/Bündnis 90 die Grünen. Er geht zwar davon aus, dass die Einführung eines Baulücken- und Leerstandskatasters ein erhöhter Arbeitsaufwand für die Samtgemeindeverwaltung darstellen würde, jedoch hält die Gruppe es für sinnvoll. Außerdem hat der Landkreis als Baugenehmigungsbehörde die Novellierung des BauGB aufgegriffen. Somit haben neue B-Pläne nur dann Aussicht auf Genehmigung, wenn z. B. die Nutzbarkeit eines Baulücken- und Leerstandskatasters zur Verfügung steht, so dass nachgewiesen werden kann, dass eine angemessene Innenentwicklung auf Grund fehlender Verfügbarkeiten nicht möglich ist.