Sitzung: 09.07.2015 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: abweichender Beschluss
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: SG/293/2015
Beschlussvorschlag:
1. |
Der Samtgemeindeausschuss beschließt die 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Umwandlung von Flächen für einen Campingplatz in Sonderbaufläche. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
2. |
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. |
3. |
Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Bauherr zu tragen. |
4. |
Die geplante Fläche wird als Sondergebiet nach § 10 BauNVO (Ferienhausgebiet) ausgewiesen. |
RM Mammen verlässt zu diesem TOP den Raum.
Stv. FBL Oltmanns erläutert die Sitzungsvorlage.
RM Saathoff sieht das Vorhaben als optische Bereicherung für Bensersiel.
RM Peters fragt, ob die 50 m Abstand zum Deich (Deichschutzlinie) eingehalten werden. Er schlägt vor, den maßgebenden Abstand zu kontrollieren.
Im Beschlussvorschlag soll ergänzt werden, dass die geplante Fläche als Sondergebiet nach § 10 BauNVO (Ferienhausgebiet) ausgewiesen wird.