Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

1.

Der Samtgemeindeausschuss beschließt die 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Umwandlung von Flächen für einen Campingplatz in Sonderbaufläche. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

3.

Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Bauherr zu tragen.

4.

Die geplante Fläche wird als Sondergebiet nach § 10 BauNVO (Ferienhausgebiet) ausgewiesen.



RM Mammen verlässt zu diesem TOP den Raum.


Stv. FBL Oltmanns erläutert die Sitzungsvorlage.


RM Saathoff sieht das Vorhaben als optische Bereicherung für Bensersiel.


RM Peters fragt, ob die 50 m Abstand zum Deich (Deichschutzlinie) eingehalten werden. Er schlägt vor, den maßgebenden Abstand zu kontrollieren.


Im Beschlussvorschlag soll ergänzt werden, dass die geplante Fläche als Sondergebiet nach § 10 BauNVO (Ferienhausgebiet) ausgewiesen wird.