Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

1.

Der Samtgemeindeausschuss beschließt die 117. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.



RM Oelrichs erläutert die Sitzungsvorlage und fügt hinzu, dass eine Bebauung auch an der Kreisstraße 15 möglich ist, da die Grundstücke innerhalb der Ortsdurchfahrt liegen. Zusätzlich soll es Baumöglichkeiten östlich der Insenhausener Straße geben. Es sind bereits acht Familien an Baumöglichkeiten in diesem Bereich interessiert.


Zur Gefährdungsabschätzung wird Herr Beer vom H & M Ingenieurbüro GmbH & Co. KG, Hesel, zum Ende des öffentlichen Teils die Ausführungen von Herrn Oelrichs ergänzen und für Fragen der Zuschauer bereitstehen.

Diesem Protokoll sind die durch RM Oelrichs verlesenen Beiträge beigefügt.


RM Mammen bestätigt die gute Wahl des Baugebiets aus städtebaulicher Sicht. Allerdings schlägt er eine Abgrenzung des Baugebietes zu den mit Altablagerungen belasteten Flurstücken vor. Diese Flächen sollten im Bebauungsplan als nicht bebaubar festgesetzt werden.