Zu diesem Punkt ist Herr Lux vom Planungsbüro Lux anwesend. Herr Lux stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation den überarbeiteten Entwurf zu dem neuen Baugebiet vor. Der Erschließungsvorschlag sieht 52 Bauplätze in einer durchschnittlichen Größe von 700 m² vor. Das Regenrückhaltebecken wurde noch geringfügig erweitert. Die Wallhecken bleiben erhalten.

Herr Lux führt weiterhin aus, dass sich die örtlichen Bauvorschriften im Baugebiet Mühlenwarf bewährt haben. Diese Bauvorschriften sollen ebenfalls für das neue Baugebiet angewandt werden. Lediglich bei den Dachformen wird eine Änderung der Dachneigung bei den Pultdächern vorgeschlagen. Folgende Änderung wird empfohlen: Dachneigungen von mindestens 15° sind bei Pultdächern nur ausnahmsweise mit Zustimmung der Stadt Esens gestattet. Stellv. FBL Oltmanns erläutert, dass aufgrund eines Gerichtsentscheids zu Hecken und Zäunen im Baugebiet Steinham auf die Festsetzung von Einfriedungen im neuen Baugebiet verzichtet werden soll, da die örtliche Bauvorschrift zu den Einfriedungen von dem zuständigen Richter für unwirksam erklärt worden ist. Damit jedoch nicht 1,8m-hohe Zäune und Hecken zur öffentlichen Verkehrsfläche entstehen, sind sich die Ausschussmitglieder darüber einig, dass zu den öffentlichen Verkehrsflächen eine Höhe von maximal 1 m zulässig sein soll. Die Lärmschutzwerte im Baugebiet werden von Herrn Lux anhand von drei Rasterlärmkarten erläutert. Ein Lärmschutzwall entlang der Norder Straße wird aufgrund der Lärmwerte für nicht erforderlich gehalten. Der überarbeitete Entwurf wird bei zwei Gegenstimmen und keiner Enthaltung befürwortet.