Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:


1.

Die vorgebrachten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 107. Flächennutzungsplanänderung wurden mit den in den Anlagen aufgeführten Ergebnissen geprüft. Der Samtgemeinderat stimmt der aufgeführten Abwä­gung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

2.

Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 107 wird mit der in der Anlage beigefügten Be­gründung mit Umweltbericht beschlossen.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der Flächennutzungsplanän­derung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.