Herr Meyer stellt das Baulücken- und Leerstandskataster (BLK) des Landesamtes für Geoinforma­tion und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) vor. Das BLK ist eine Software, mit der Baulücken und Leerstände sowie denkmalgeschützte Gebäude erfasst und graphisch dargestellt werden können.

Des Weiteren werden Einwohnermeldedaten vom LGLN zur Verfügung gestellt, um sich die Alter­sstruktur der Grundstückseigentümer anzeigen zu lassen. Potentielle Leerstände sind somit früh­zeitig auszumachen.

Die Baulücken und Leerstände sind von den Gemeinden mithilfe von Erhebungsbögen einzutra­gen. Anhand der Daten lassen sich Karten und Tabellen erstellen, ausdrucken und exportieren. Die Kosten der Software belaufen sich auf jährlich 448 €. Das BLK ist nur für den internen Ge­brauch (Landesintranet) konzipiert.


RM Mammen erkundigt sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Einpflegung der Baulücken bzw. des Leerstandes. Herr Meyer schätzt, dass innerhalb eines halben Tages diese Daten eingespielt werden können. Er merkt an, dass sich Bürgermeister in ihrer Gemeinde gut auskennen und Baulücken sowie Leerstände zügig benennen können. RM Janßen schätzt den Arbeitsaufwand deutlich höher ein. Die Verwaltung kann die Aufgabe nicht allein bewältigen.


RM Kröger fragt nach, was die Stadt Esens unter einer Baulücke versteht. Stv. FBL Oltmanns ant­wortet, dass in Esens zwischen nicht bebaubaren „Handtuchgrundstücken“ und anderen Baulücken zu unterscheiden ist. Herr Meyer ergänzt, dass bei der Einspielung der Baulücken zwi­schen bebaubaren, teilweise bebaubaren und nicht bebaubaren zu differenzieren ist.


Beirat Münster erkundigt sich nach den Vor- und Nachteilen der Software.

Herr Meyer antwortet, dass das Erfassen und Darstellen von Baulücken und Leerständen den Ge­meinden bei der weiteren Entwicklung hilft. Ein Nachteil ist der Arbeitsaufwand, der besonders am Anfang hoch ist. Wenn die Daten eingepflegt sind, müssen nur noch vereinzelte Änderungen vor­genommen werden. Er ergänzt, dass die Grundstückseigentümer eine Einverständniserklärung un­terzeichnen können, wenn ihr Grundstück öffentlich ausgeschrieben werden soll. Die Vermarktung kann über das Internet erfolgen.


RM Mammen stellt fest, dass das BLK für die weitere Entwicklung der Stadt bzw. für die Samtge­meinde sehr wichtig ist. Eine Entwicklung im Außenbereich wird in Zukunft nicht mehr möglich bzw. nur mit guten Argumenten durchzuführen sein. Das BLK bietet die Möglichkeit zu sagen, dass keine Flächen mehr im Innenbereich zur Verfügung stehen und eine Entwicklung im Außenbereich notwendig ist. Es ist somit die Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung.


RM Nerschbach erkundigt sich, wie die Daten aktuell gehalten werden. Herr Meyer berichtet, dass die Einwohnermeldedaten einmal jährlich aktualisiert werden. Baulücken und Leerstände muss die Gemeinde in eigener Verantwortung aktualisieren.


StD Hinrichs fasst zusammen, dass das BLK ein internes Hilfsmittel ist, um die Potenziale der Stadt sowie der Samtgemeinde darzustellen. Baulücken können mit der Einverständniserklärung des Eigentümers im Internet dargestellt werden.


Der Leitfaden des Baulücken- und Leerstandskatasters ist dem Protokoll beigefügt.