Beirat Wilfried Fell und Beirätin Anna-Lena Taaken (Jugendparlament) werden auf die ihnen gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegen­den Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag der Vorsitzenden bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird den Beiräten überreicht.