Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4

Abschließend fasst der Rat bei 11 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:


Der Rat beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte Richtlinie mit der o. a. Änderung.


RM Reents verweist auf den seinerzeitigen Antrag der EBI mit dem entsprechenden Satzungsentwurf. Die nun vorliegende Richtlinie ist nach Auffassung der EBI nicht ausführlich genug. Daher kann seine Fraktion dieser Richtlinie nicht zustimmen. Stv. BM Mammen berichtet, dass der Entwurf der EBI sehr ausführlich in seiner Gruppe diskutiert wurde. Der Satzungsentwurf war aber zu umfangreich. Die Ehrungen „Altbürgermeister bzw. Ehrenurkunde“ sind nach seiner Auffassung nicht notwendig. Diese Richtlinie beschränkt sich nun auf das Wesentliche. RM Deppermann erklärt, dass seine Gruppe dieser Richtlinie zustimmen kann. RM Schultz schließt sich der Auffassung von RM Reents an. Die Ehrungsrichtlinie wäre in dieser Form nicht notwendig gewesen. Er stellt den Antrag, in der Ehrungsrichtlinie das Wort „grundsätzlich“ (die Verleihung der Ehrenbürgerschaft erfolgt „grundsätzlich“ im Rahmen einer öffentlichen Sitzung …) zu streichen. Zudem stellt er den Antrag, dass nicht nur vorschlagsberechtigt für Ehrungen die Mitglieder des Rates und der Stadtdirektor sind, sondern alle Bürgerinnen und Bürger aus Esens. Über diese Anträge wird einzeln abgestimmt.


Das Wort „grundsätzlich“ zu streichen wird bei einer Enthaltung angenommen.


Der Antrag, dass alle Bürgerinnen und Bürger vorschlagsberechtigt sind, wird bei 4 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen abgelehnt.