Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Ein Teilstück des Grünen Weges (Flurstück 13/9, Flur 8, Gemarkung Esens) ist einzuziehen.
Die Absicht der Einziehung ist gemäß § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes ortsüblich bekanntzugeben.