9.1 Der Endausbau im Baugebiet Falkenhamm hat heute begonnen. In einem ersten Teilabschnitt sollen die Sara-Oppenheimer-Straße und die Fürstin-Christine-Straße ausgebaut werden. Beauftragt ist die Firma Bokelmann aus Wittmund. Der zweite Abschnitt soll dann abhängig vom Baufortschritt auf den Grundstücken erfolgen.



9.2 Die Stadt Esens darf in Ihren Grundstückskaufverträgen Vertragsstrafen festsetzen. Das Landgericht Aurich hat vor wenigen Tagen eine Klausel bestätigt, nach der die Stadt bei einem vorzeitigen Weiterverkauf des Grundstücks einen zusätzlichen Kaufpreis in Höhe von 50,00 Euro je m² fordern kann. Das Gericht hat zum Ausdruck gebracht, dass die Grundstückspreise der Stadt unter den Bodenrichtwerten liegen und die Vertragsstrafe daher nicht unangemessen hoch ist. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.