3.1 Sondergebiet Baustoffrecycling in der Gemeinde Dunum

Frau Ehrmann aus der Gemeinde Dunum fragt an, ob ein Ratsmitglied Vorteile durch den heutigen Auslegungsbeschluss erlangen könnte. SGBM Hinrichs kann dies nicht beurteilen. Der Samtgemeindeausschuss hat beschlossen, dass der Samtgemeinderat heute über die Auslegung beschließen sollte.


Herr Strutz, Mitarbeiter der Firma Janssen, bemerkt, dass hier lediglich eine Einwendung vorliegt. Er bittet zu bedenken, dass Arbeitsplätze betroffen sind.



3.2 Windpark Stedesdorf

Herr Mänzel, Anlieger aus Stedesdorf, berichtet, dass laut Beschluss der Samtgemeinde der Windpark in der Gemeinde Stedesdorf nicht weiter verdichtet werden soll. Morgen möchte die Gemeinde Stedesdorf über fünf weitere Anlagen beschließen. SGBM Hinrichs erwidert, der Samtgemeindeausschuss habe einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes getroffen. Solange dieses Änderungsverfahren nicht abgeschlossen ist, gilt der bisherige F-Pan. Daher kann die Gemeinde Stedesdorf derzeit den Bebauungsplan ändern. SGBM Hinrichs bedauert, dass es zu dieser Situation kommen könnte. Es wäre sinnvoll einmal alle Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde hinsichtlich der Windenergie zu befragen. Eventuelle Schadensersatzfragen sind heute noch nicht abschließend zu beurteilen.


Herr Ganter aus der Gemeinde Stedesdorf kritisiert, dass der Bürgermeister der Gemeinde Stedesdorf die Bürger der Gemeinde befragen wollte, bevor es zu einer weiteren Verdichtung kommt. Er fragt an, ob eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden kann. SGBM Hinrichs erwidert, dass mehrere Verfahren möglich sind. Man könnte zunächst eine Bürgerbefragung durchführen, aber hierfür muss im Vorfeld eine Satzung beschlossen werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, ein Bürgerbegehren durchzuführen. Den geringsten Aufwand würde eine Bürgerbefragung verursachen.


Dr. Hüttenberger aus der Gemeinde Stedesdorf fragt an, wie hoch der finanzielle Zugewinn für die Samtgemeinde bei der Windenergie ist. SGBM Hinrichs erwähnt, über die Errichtung von Windparks werden für die Gemeinden Gewerbesteuern erwirtschaftet. Die Samtgemeinde erhält eine höhere Samtgemeindeumlage. Durch die hohe Steuerkraft der Samtgemeinde entsteht aber ein Defizit bei den Schlüsselzuweisungen des Landes. Die Samtgemeinde hätte im Jahr 2016 wahrscheinlich weniger Gesamteinnahmen.


Herr Peters aus der Gemeinde Stedesdorf bemerkt, dass die Ratssitzung erst spät veröffentlicht wurde. Er fragt an, ob dieses Verfahren zulässig ist. SGBM Hinrichs erwähnt, im Zweifelsfall ist die Frist ausreichend.



3.3 Windpark Utgast

Herr Knake aus der Gemeinde Holtgast berichtet vom Repowering im Windpark Utgast. 53 Anlagen werden gegen 40 höhere Anlagen ausgetauscht . Die Anwohner im Ortsteil Utgast beschweren sich massiv über den Lärmpegel. Zudem werden die Anlagen direkt an das Vogelschutzgebiet gebaut. Die Abstandsempfehlung von 1.200 m zur Grenze wird nicht eingehalten. Nach seiner Auffassung besteht kein Bestandsschutz. Es gibt Urteile die besagen, dass dann Windenergieanlagen außer Betrieb genommen werden können. Er fragt an, wie sich die Samtgemeinde hierzu verhält. SGBM Hinrichs erwidert, dass die Samtgemeinde in diesem Fall kaum betroffen ist. Der Flächennutzungsplan wurde seinerzeit von der Samtgemeinde beschlossen. Für den Bebauungsplan ist jedoch die Gemeinde Holtgast zuständig.


Herr Becker aus der Gemeinde Stedesdorf fragt abschließend an, wonach sich die Schlüsselzuweisungen richten. Die Schlüsselzuweisungen bemessen sich nach der Steuerkraft der Samtgemeinde.