Beschluss: einstimmig beschlossen

Sodann fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:


Gem. § 9 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes in der z. Z. gültigen Fassung ist für die Kommunalwahl 2016


Gemeindewahlleiter: Samtgemeindebürgermeister

Harald Hinrichs, Schafhauser Weg 15, 26427 Esens

Tel. 04971 / 206-32


und sein Vertreter: Samtgemeindeoberrat

Herwig Hormann, Berliner Str. 5, 26427 Esens

Tel. 04971 / 206-29.




SGBM Hinrichs und FBL Hormann begeben sich in den Zuhörerraum.