Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Sodann fasst der Rat bei 22 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss:



Das Plangebiet zur 104. Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf das jetzige Betriebsgelände reduziert. Nach entsprechender Anpassung der Planunterlagen werden diese gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.




SGBM Hinrichs erläutert den bisherigen Sachstand. Im Jahre 2012 wurde dieser Aufstellungsbeschluss gefasst. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand gibt es für SGBM Hinrichs drei Möglichkeiten:


Variante 1: Das Verfahren wird nicht weiter fortgeführt, der Aufstellungsbeschluss wäre aufzuheben.


Variante 2: Der ursprüngliche Vorschlag aus dem Jahre 2014 wird aufgegriffen.


Variante 3: Die Pläne könnten bearbeitet und so angepasst werden, dass das Planungsbeiet auf die jetzige Fläche begrenzt wird. Mit den geänderten Planunterlagen wäre dann eine erneute Auslegung vorzunehmen.


Dies wäre der Vorschlag, den SGBM Hinrichs favorisieren würde.


In der anschließenden Diskussion erwähnt RM Peters, dass die erste Auslegung damals bereits von seiner Fraktion unterstützt wurde. Daher sollte das Verfahren auch weiter betrieben werden. RM Willms fragt an, ob die dritte Variante bereits mit den Betreibern besprochen wurde. SGBM Hinrichs erwidert, dass dieses Verfahren kurz angesprochen wurde. Er hofft auf das Einverständnis des Betreibers. RM Mammen weist darauf hin, dass die Anlage im Wasserschutzgebiet liegt. Hier besteht auch das hauptsächliche Problem. Der OOWV hat dies auch sehr deutlich beschrieben. Von daher lehnt seine Fraktion die Baustoffrecyclinganlage an dieser Stelle ab. Die Anlage müsste in einem Gewerbegebiet errichtet werden. RM Janßen bedauert es, dass keine alternativen Standorte gefunden wurden. Die Trinkwassergewinnung ist ein sehr hohes Gut. Hier sind Belange aller Bürger betroffen. Der OOWV hat hierzu eine eindeutige Stellungnahme abgegeben. Daher kann die EBI nicht zustimmen. RM Willms gibt zu bedenken, dass der Gewässerschutz eine hohe Priorität genießt. Heute geht es aber um planungsrechtliche Beschlüsse. Daher sollte im Rahmen der Prüfung nicht auf Gutachten der Fachbehörden verzichtet werden. Dazu müsste dann aber eine erneute Auslegung beschlossen werden. Bei der von SGBM Hinrichs erwähnten dritten Variante könnte seine Fraktion zustimmen. RM Maus erwähnt, dass es natürlich schwer sei eine Entscheidung auch im Sinne des Unternehmers zu treffen. Nach ihrer Auffassung ist das Wasserschutzgebiet aber vorrangig zu betrachten. Es könnte durchaus eine Fläche für die Baustoffrecyclinganlage in einem Gewerbegebiet gefunden werden. Sie spricht sich dafür aus heute eine klare Entscheidung zu treffen. RM Peters gibt zu bedenken, ob die Fläche durch die Reduzierung dann noch ausreichend sei. SGBM Hinrichs erwartet, dass alles auf dem jetzigen Betriebsgelände stattfinden müsste. RM Arends erläutert, dass er allenfalls mit der Variante drei einverstanden wäre. Es wurden seinerzeit Fakten des Unternehmers geschaffen, die nie abgestimmt oder behördlich genehmigt worden sind.