Beirätin Anna-Lena Taaken wird auf die ihr gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kom­munalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig ge­macht und durch Handschlag des Vorsitzenden bekräftigt.

Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird der Beirätin überreicht.