Die Beiräte Stefan Bender und Gerrit Becker werden auf die ihnen gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragrafen wird den Beiräten überreicht.