FBL Hormann weist die Beirätin Eltjie Wagner auf die ihr gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hin.

Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag der Vorsitzenden Maus bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird der Beirätin überreicht.